Segelanweisung

Die Segelanweisung kann hier als PDF heruntergeladen werden.

1. Allgemeines

1.1 Die Wettfahrten werden nach den aktuellen Wettfahrtregeln, den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF
oder dem Technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und
den Segelanweisungen gesegelt. Im Zweifel gilt die Segelanweisung.
1.2 Die Segelanweisung kann durch Aushang im Rostocker Yachtclub und durch Bekanntgabe auf manage2sail geändert
werden. Änderungen werden bis spätestens 20.00 Uhr des Vortages der jeweiligen Wettfahrt bekannt gegeben.
1.3 Die in der Meldung angegebene Segelnummer muss geführt werden.

2. Wettfahrtprogramm

2.1 Zeitplan der Wettfahrten siehe Ausschreibung

3. Signale und Bekanntmachungen an Land

3.1 Signale an Land werden am Flaggenmast des Rostocker Yachtclubs gesetzt.

  • Flagge „Y“ Schwimmwesten tragen
  • Flagge „L“ Aushang beachten
  • Flagge „AP“ Startverschiebung, das Ankündigungssignal wird frühestens 15 Minuten nach dem Niederholen von „AP“ gegeben.

3.2 Mitteilungen des Wettfahrtkomitee oder des Protestkomitee erfolgen durch Bekanntgabe auf der Internetseite der Freitagsregatta.

3.3 Über tagesaktuelle Bekanntmachungen wird die Wettfahrtleitung zusätzlich in einer WhatsApp-Gruppe informieren. Dieser kann mit folgendem QR-Code beigetreten werden:



4. Klassenflaggen

4.1

  • Jollen: Flagge „OSPA“
  • Kielboote Gruppe 1 (YST ≥ 102): Flagge „HANSEATISCHE BRAUEREI“
  • Kielboote Gruppe 2 (YST < 102): Flagge „SEGELWERKSTATT WARNEMÜNDE“

5. Wettfahrtrevier, Kurse

5.1 Es wird auf der Unterwarnow zwischen den Fahrwassertonnen 48 R und 68 R gesegelt.

5.2 Der jeweilige Kurs wird am Start bekannt gegeben.

  • Kurs 1 (Zahlenwimpel „1“ am Start):
    Volle Bahn Start / 65 G / 66 R / 65 G / 66 R / Ziel (Startrichtung West)
  • Kurs 2 (Zahlenwimpel „2“ am Start):
    Volle Bahn Start / 66 R / 65 G / 66 R / 65 G / Ziel (Startrichtung Ost)

6. Start

Die Startzeiten der jeweils ersten Startgruppe sind
• vor der Sommerpause (17.05.-19.07.24) 18:00 Uhr.
• nach der Sommerpause (30.08.-27.09.24) 17:30 Uhr.

6.2 Die Startlinie wird gebildet durch einen Mast mit orangener Flagge auf dem Startschiff und einer Boje mit roter
Flagge.

6.3 Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten.

6.4 Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als DNS (war im Startgebiet) oder DNC
(nicht im Startgebiet erschienen) gewertet. (Ergänzung RRS 28.1)

6.5 Startreihenfolge:

1. Start – Jollen
2. Start – Kielboote (YST ≥ 102)
3. Start – Kielboote (YST < 102)

Die Startreihenfolge kann geändert werden – Es ist auf die Klassenflaggen zu achten!


6.6 Startverfahren:

Die Starts erfolgen nach RRS 26

SignalFlagge / SchallsignalMinuten vor dem Start
AnkündigungKlassenflagge
1 Schallsignal
5
VorbereitungFlagge „P“
1 Schallsignal
4
Eine MinuteVorbereitungssignal streichen
1 Schallsignal
1
StartKlassenflagge streichen
1 Schallsignal
0



7. Ziel

7.1 Die Ziellinie wird gebildet durch einen Mast mit blauer Flagge an der Brücke des ROYC und der nordwestlichen Ecke der Hafenpier gegenüber der Brücke des ROYC.

7.2 Der Zieleinlauf kann ohne vorherige Ankündigung auch vor vollständigem Absegeln der unter 5.2 genannten Kurs-
bahnen an der Brücke des ROYC beginnen. Boote, welche die Ziellinie passiert und die Wettfahrt beendet haben,
werden durch ein akustisches Signal darauf aufmerksam gemacht. (Änderung RRS 32.2)

7.3 Eine Abkürzung des Kurses an einer Bahnmarke erfolgt gemäß RRS 32.2.

8. Zeitbegrenzung

8.1 Alle Boote, die 2 Stunden nach Ihrem Startsignal die Wettfahrt noch nicht beendet haben, werden als DNF (did not
finish) gewertet.

9. Wertung

9.1 Die Platzierung in der Einzelwettfahrt wird nach dem Yardstick-System ermittelt und für die Zwischen- und Jahreswertungen nach dem Low-Point-Scoring-System bewertet. Es gilt Anhang A (RRS).

9.2 RRS A5.3 wird angewendet.

9.3 Jahreswertung: Für die Gesamtwertung über alle Wettfahrten des Jahres kommt nach 4, 8, 12 und 15 vollendeten
Wettfahrten jeweils ein Streicher für das schlechteste Ergebnis dazu.

9.4 Zwischenwertungen: Zum Ende der ersten bzw. zweiten Wettfahrtserie (vor/nach der Sommerpause) erfolgt eine
Zwischenwertung, in welche sämtliche Wettfahrten der jeweiligen Serie ohne Streicher eingehen.

10. Sicherheitsbestimmungen

10.1 Jeder Steuermann ist für die seemännische Führung seiner Yacht in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden oder
Schaden an Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben (Ergänzung
RRS 4).

10.2 Während der gesamten Zeit des Aufenthaltes auf dem Wasser sind von allen Teilnehmern in der Jollen-Klasse
Schwimmwesten zu tragen (Ergänzung RRS 1.2 und 40). Das Wettfahrtkomitee behält sich vor, ihr ungeeignet er-
scheinende Schwimmwesten zu verbieten.

10.3 Ein Boot, das eine Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich dem Wettfahrtkomitee bekannt geben.

10.4 Die Bestimmungen der Seeschifffahrtsstraßenverordnung und der Kollisionsverhütungsregeln müssen eingehalten werden. Die Schifffahrt, insbesondere die Berufsschifffahrt, darf nicht beeinträchtigt werden.

10.5 Die Anweisungen des Wettfahrtkomitees und der Wasserschutzpolizei sind zu befolgen.

10.6 Ein Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen kann zur Disqualifikation führen, wird aber mindestens mit einer Strafe von 3 Minuten auf die gerechnete Zeit geahndet.

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